| - Name, Ort der BI:
ProAuetal, Wulfsen
Wie hängt das zusammen? Das Abbaugebiet liegt dicht an dem
FFH-Gebiet des - Was hat die BI bereits unternommen?
- aktueller Stand/ Erfolge der BI: Bisher wurde keine
Genehmigung zum Nassabbau Die Einbindung in das Verfahren wurde nur durch den LBU
möglich, denn eine BI ist In Stellvertretung des LBU waren wir berechtigt, am Scopingtermin
teilzunehmen und Ebenso konnten wir zur RROP-Änderung durch die LBU-Mitgliedschaft
eine Des Weiteren sind wir derzeit auch in der Begleitgruppe
„Naturschutz“ aktiv, die an dem - Link zur Homepage, social media, ggf. Telefonnummer/email Kontaktperson Kontakt: Angela Schneider, 21445 Wulfsen, schneider-wulfsen@t-online.de,
Mobil: |
| - Name, Ort der BI:
Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald (GWW) Windräder Bardeler Wald: LBU geht in Widerspruch und Eilverfahren Bad Bentheim, Juli 2026: Gegen die Genehmigung des Windparks Nordkamp in Bad Bentheim-Bardel (Anmerkung: Waldgebiet mit Brutvögeln wie Uhu und Wespenbussard, Überfluggebiet der Zugvögel, mit geschütztem Biotop und angrenzend an FFH- Gebiete und zahlreiche Gewässer) hat der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) mit Unterstützung der örtlichen Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald (GWW) und des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) Widerspruch bei Landkreis Grafschaft Bentheim eingereicht. Zugleich hat der Umweltverband beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, damit bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung nicht mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann. Nach Auffassung der Verbände ist der Genehmigung zugrunde liegende Flächennutzungsplan rechtsfehlerhaft und damit unwirksam. Unter anderem seien die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft durchgeführt und gravierende Abwägungsfehler begangen worden, erklärt Dr. Volker Hinze, Sprecher der GWW. "Zudem ist mit erheblichen Beeinträchtigungen des nahegelegenen FFH-Gebietes "Kleingewässer Achterberg" mit seinen nährstoffarmen Stillgewässern und deren geschützten Arten zu rechnen," ergänzt Katja Hübner vom NABU. Außerdem seien die Belange von an den Rotoren kollisionsgefährdeten Arten und verschiedenen Fledermausarten nicht hinreichend berücksichtigt worden. Die Bürgerinitiative kritisiert weiter, dass die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) lange nicht öffentlich bekannt gemacht worden sei. Sie verweist darauf, dass ein Gespräch zwischen den Grafschafter Nachrichten und dem Landkreis am 8. April 2026 stattgefunden habe, die Zeitung dennoch am 14. April unter der Überschrift „Wald-Windräder stehen kurz vor der Genehmigung“ berichtet habe, obwohl die Genehmigung bereits am 2.4.26 vorgelegen habe. „Unser Fachanwalt für Umweltrecht ist jedoch über das öffentlich einsehbare Marktstammdatenregister auf die bereits erteilte Genehmigung aufmerksam geworden“, erklärt Dr. Hinze. „Um zu verhindern, dass der Projektierer von einer Fristverlängerung im Rahmen der EEG-Ausschreibung Gebrauch machen kann, hat er – was in solchen Fällen eher ungewöhnlich ist – bereits vor der öffentlichen Bekanntgabe der Genehmigung Widerspruch eingelegt.“ Nach Darstellung der Bürgerinitiative habe sich der Landkreis im Genehmigungsverfahren wie „mit Händen und Füßen“ geweigert, die bereits erteilte Genehmigung bekannt zu geben bzw. den Genehmigungsbescheid sowie die Verfahrensakte zur Verfügung zu stellen. „Selbst drei Monate nach Antragstellung liegt uns die Verfahrensakte immer noch nicht vollständig vor, zumal es erst später noch eine Änderungsgenehmigung gab“, so Dr. Hinze. Auch Gisela Kolb von GWW äußert Kritik am Vorgehen der Behörde: „Nach Akteneinsicht hat der Landkreis selbst festgestellt, dass die Vorgaben des ESPOO-Übereinkommens nicht eingehalten wurden. Er hat daraus jedoch keine Konsequenzen gezogen. Es scheint fast so, als ob man Dinge, wie die Genehmigung, einfach geheim hält und Verfahrensfehler unter den Tisch kehrt.“ Kritik kommt entsprechend aus den Niederlanden. „Bei einem grenznahen Projekt dieser Größenordnung hätte eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, gerade wegen des FFH-Gebietes Dinkeltal, durchgeführt werden müssen. Ein Unding ist, dass wir den Schaden an unserer Landschaft haben, aber das immense Ersatzgeld dafür alleine in die Taschen des Landkreises Grafschaft Bentheim fließt,“ so Lies ter Haar vom Burgerforum Losser. Nach Angaben der niederländischen Initiative Tegenwind Noord-Oost Twente, Sprecher Jan Nijhuis, sind höhere politische Ebenen in Den Haag und Brüssel bereits involviert. „Nach unserer Einschätzung steckt das Verfahren voller erheblicher Verfahrens- und naturschutzrechtlicher Mängel. Unsere Erfolgsaussichten sind sehr gut. Das bestätigt auch das beiliegende umfangreiche Umweltgutachten. Schon alleine deswegen werden wir nicht aufgeben“, so Dr. Hinze. Auch der NABU hoffe nun auf eine schnelle Entscheidung des OVG, so Katja Hübner.
Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald (GWW)
Telefon: (0 59 23).96 82 86 E-Mail: GWW.info@web.de Brunnenstraße 10 48465 Schüttorf
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