An dieser Stelle möchte wir Ihnen die aktuelle Arbeit unserer Mitgliedsgruppen vorstellen.

 

 

- Name, Ort der BI: ProAuetal, Wulfsen


- worum geht´s? Ziel/ Aufgabe der BI: Erhalt des Feuchtniederungsgebietes Auetal,
das bedroht ist durch Pläne zum Kiessabbau (ein See größer als die Binnenalster soll
entstehen). Unser übergeordnetes Ziel ist es, dass keine Nassabbauverfahren bei
dichtliegenden FFH-Gebieten zur Genehmigung zugelassen werden - besser noch - ein
Nassabbauverfahren vor dem Hintergrund des Klimawandels generell nicht mehr
zuzulassen und den entsprechenden Paragraphen im RROP zu ändern.

Wie hängt das zusammen? Das Abbaugebiet liegt dicht an dem FFH-Gebiet des
Auetals mit seinen Flüssen, Aue, Pferdebach und Ostersiecksbek, die alle drei nicht
mehr quellengespeist sind, sondern abhängig von Grund- und Regenwasser sind. Nach
Genehmigung des Nassabbaus würde ein See mit einem sehr hohen
Verdunstungsgrad entstehen. Das schattenspende Dach des auf einer Anhöhe
stehenden Waldes, wird auf Meeresspiegelhöhe abgetragen, sodass Wind und Sonne
ungehindert auf die Flusssysteme treffen. Zudem melden in dieser überwiegend
landwirtschaftlich geprägten Region sowohl die Landwirtschaft als auch die
Trinkwasserversorger höhere Entnahmebedarfe für die Zukunft an. Es wird demnach
immer mehr Wasser fehlen, um das Naturschutzgebiet erhalten zu können.

- Was hat die BI bereits unternommen?

  • Die Bürgerinitiative ProAuetal gegründet
  • Webseite erstellt
  • Exkursionen für Bürger:innen mit kenntnisreichen Personen der Region zu Flora und
    Fauna organisiert, die auf die möglichen Verluste dieses Naherholungsgebietes
    aufmerksam machen.
  • Kommunale Ratsmitglieder, Bürgermeister, Landrat und Kreistagsabgeordnete zu Vor-
    Ort-Begehungen eingeladen, die dort mit Experten und der BI über die möglichen
    Gefahren diskutieren können
  • Stellungnahmen abgegeben
  • Jährliche Infoveranstaltung, sog. „Klönschnackrunden“ für Jedermann:frau mit
    Vorträgen von Experten über Wasser, schützenswerte Flora und Fauna in unserer
    Region und Klimafolgen etabliert.
  • Presse auf BI-Veranstaltungen aufmerksam gemacht und eingeladen

- aktueller Stand/ Erfolge der BI: Bisher wurde keine Genehmigung zum Nassabbau
erteilt, der einstmalig gestellte Antrag als nicht prüffähig zurückgewiesen. Das
wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren ist jedoch nach wie vor in der Pipeline. Der
Kiesabbauer wurde vom Landkreis aufgefordert seinen Antrag gemäß den Vorgaben aus
dem Scopingtermin, (der am 29.09.2022 stattfand) aufzuarbeiten, damit er prüffähig
werde.

Die Einbindung in das Verfahren wurde nur durch den LBU möglich, denn eine BI ist
formal keine juristische Person, muss deshalb auch nicht von den Behörden eingeladen
oder gehört werden. Durch die Mitgliedschaft im LBU können wir darauf drängen, in alle
für uns relevanten Themen vom Landkreis eingebunden und informiert zu werden.

In Stellvertretung des LBU waren wir berechtigt, am Scopingtermin teilzunehmen und
eine Stellungnahme abzugeben. Bei der Erstellung der Stellungnahme waren die
Webinare und beratende Unterstützung zu diesem Thema des LABÜN elementar
hilfreich.

Ebenso konnten wir zur RROP-Änderung durch die LBU-Mitgliedschaft eine
Stellungnahme abgeben.

Des Weiteren sind wir derzeit auch in der Begleitgruppe „Naturschutz“ aktiv, die an dem
„Wasserbewirtschaftungskonzept des Landkreis Harburg“ mitarbeitet. In diesem
Rahmen können wir kritische Fragen stellen, Maßnahmen zur Grundwasserneubildung
einbringen, Netzwerke bilden und unsere Expertise ausweiten.

- Link zur Homepage, social media, ggf. Telefonnummer/email Kontaktperson

www.proauetal.de

Kontakt: Angela Schneider, 21445 Wulfsen, schneider-wulfsen@t-online.de, Mobil:
0049 (0) 173 203 7607

- Name, Ort der BI: Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald  (GWW)

Windräder Bardeler Wald: LBU geht in Widerspruch und Eilverfahren

Bad Bentheim, Juli 2026:  Gegen die Genehmigung des Windparks Nordkamp in Bad Bentheim-Bardel (Anmerkung: Waldgebiet mit Brutvögeln wie Uhu und Wespenbussard, Überfluggebiet der Zugvögel, mit geschütztem Biotop und angrenzend an FFH- Gebiete und zahlreiche Gewässer) hat der Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz Niedersachsen e. V. (LBU) mit Unterstützung der örtlichen Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald  (GWW) und des Naturschutzbunds Deutschland (NABU) Widerspruch bei Landkreis Grafschaft Bentheim eingereicht. Zugleich hat der Umweltverband beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg einen Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gestellt, damit bis zur Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der Genehmigung nicht mit dem Bau des Windparks begonnen werden kann.

Nach Auffassung der Verbände ist der Genehmigung zugrunde liegende Flächennutzungsplan rechtsfehlerhaft und damit unwirksam. Unter anderem seien die Öffentlichkeitsbeteiligung fehlerhaft durchgeführt und gravierende Abwägungsfehler begangen worden, erklärt Dr. Volker Hinze, Sprecher der GWW.

"Zudem ist mit erheblichen Beeinträchtigungen des nahegelegenen FFH-Gebietes "Kleingewässer Achterberg" mit seinen nährstoffarmen Stillgewässern und deren geschützten Arten zu rechnen," ergänzt Katja Hübner vom NABU. Außerdem seien die Belange von an den Rotoren kollisionsgefährdeten Arten und verschiedenen Fledermausarten nicht hinreichend berücksichtigt worden.

Die Bürgerinitiative kritisiert weiter, dass die Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) lange nicht öffentlich bekannt gemacht worden sei. Sie verweist darauf, dass ein Gespräch zwischen den Grafschafter Nachrichten und dem Landkreis am 8. April 2026 stattgefunden habe, die Zeitung dennoch am 14. April unter der Überschrift „Wald-Windräder stehen kurz vor der Genehmigung“ berichtet habe, obwohl die Genehmigung bereits am 2.4.26 vorgelegen habe.

„Unser Fachanwalt für Umweltrecht ist jedoch über das öffentlich einsehbare Marktstammdatenregister auf die bereits erteilte Genehmigung aufmerksam geworden“, erklärt Dr. Hinze. „Um zu verhindern, dass der Projektierer von einer Fristverlängerung im Rahmen der EEG-Ausschreibung Gebrauch machen kann, hat er – was in solchen Fällen eher ungewöhnlich ist – bereits vor der öffentlichen Bekanntgabe der Genehmigung Widerspruch eingelegt.“

Nach Darstellung der Bürgerinitiative habe sich der Landkreis im Genehmigungsverfahren wie „mit Händen und Füßen“ geweigert, die bereits erteilte Genehmigung bekannt zu geben bzw. den Genehmigungsbescheid sowie die Verfahrensakte zur Verfügung zu stellen. „Selbst drei Monate nach Antragstellung liegt uns die Verfahrensakte immer noch nicht vollständig vor, zumal es erst später noch eine Änderungsgenehmigung gab“, so Dr. Hinze.

Auch Gisela Kolb von GWW äußert Kritik am Vorgehen der Behörde: „Nach Akteneinsicht hat der Landkreis selbst festgestellt, dass die Vorgaben des ESPOO-Übereinkommens nicht eingehalten wurden. Er hat daraus jedoch keine Konsequenzen gezogen. Es scheint fast so, als ob man Dinge, wie die Genehmigung, einfach geheim hält und Verfahrensfehler unter den Tisch kehrt.“

Kritik kommt entsprechend aus den Niederlanden. „Bei einem grenznahen Projekt dieser Größenordnung hätte eine grenzüberschreitende Umweltverträglichkeitsprüfung, gerade wegen des FFH-Gebietes Dinkeltal, durchgeführt werden müssen. Ein Unding ist, dass wir den Schaden an unserer Landschaft haben, aber das immense Ersatzgeld dafür alleine in die Taschen des Landkreises Grafschaft Bentheim fließt,“ so Lies ter Haar vom Burgerforum Losser. Nach Angaben der niederländischen Initiative Tegenwind Noord-Oost Twente, Sprecher Jan Nijhuis, sind höhere politische Ebenen in Den Haag und Brüssel bereits involviert.

„Nach unserer Einschätzung steckt das Verfahren voller erheblicher Verfahrens- und naturschutzrechtlicher Mängel. Unsere Erfolgsaussichten sind sehr gut. Das bestätigt auch das beiliegende umfangreiche Umweltgutachten. Schon alleine deswegen werden wir nicht aufgeben“, so Dr. Hinze. Auch der NABU hoffe nun auf eine schnelle Entscheidung des OVG, so Katja Hübner.

Bürgerinitiative Gegen Windräder im Wald  (GWW)
Telefon: (0 59 23).96 82 86
E-Mail: GWW.info@web.de
Brunnenstraße 10
48465 Schüttorf