LBU

 

Landesverband Bürgerinitiativen Umweltschutz
Niedersachsen e.V.

 

Startseite

Über uns Aktivitäten Mitglied werden Kontakt Impressum Datenschutz  

 

Genehmigungs-
arbeit

Aufgaben & Ziele

Mitgliedgruppen

Genehmigungs-verfahren

Projekte

Aktuelles

Infos/Downloads

Genehmigungsverfahren

Der LBU Niedersachsen ist seit 1992 nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ein anerkannter Verband.
Er ist demnach auf Grundlage von § 29 BNatSchG und § 60a Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG) an Genehmigungs-
verfahren zu beteiligen (»Verbandsbeteiligung«).
Der LBU hat also das Recht auf Einblicknahme in die vollständigen Verfahrensunterlagen und die Möglichkeit, aus Sicht von Natur und Landschaft zu den Planungsverfahren Stellung zu nehmen.

Der LBU prüft auf diese Weise jährlich etwa 3000 Genehmigungs-
verfahren. Sie umfassen die gesamte Bandbreite von einfachen BauGenehmigungs-
verfahren über Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren bis hin zu Raumordnungsverfahren.
An Verfahren nach Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und im Rahmen der Bauleitplanung wird dem LBU ebenfalls in vielen Fällen Gelegenheit zur Stellungnahme eingeräumt.

Oft gelingt es, durch das Vorbringen sachdienlicher Anregungen, Bedenken und Hinweisen, dem geplanten Vorhaben schon in der Planungsphase eine umweltschonende Ausrichtung zu geben. In besonderen Fällen kann das Engagement jedoch bis vor die Gerichte führen, da das Klagerecht der Verbände rechtlich abgesichert ist.
Der LBU geht jedoch sehr sorgsam und verantwortungsvoll mit dem Instrument der sog. »Verbandsklage« um.

Derzeit sind Arbeitskreise für die Themen Verkehr, Boden und Wasser vorhanden, die allerdings nicht aktiv sind.
 


Startseite


 

 

 

Aktuelles
Infos/Downloads
 


 

 

Über uns

Geschichte
Aufgaben & Ziele
Mitgliedgruppen
Vorstand
Verbandsstruktur
 

Aktivitäten
Gremienarbeit
Genehmigungsverfahren
Projekte

 

 

Mitglied werden
LBU-Satzung
Beiträge

 

 

Kontakt

 

 


 

Impressum